Zusätzliche Untersuchungen

Ein Überblick über mögliche Zusatzuntersuchungen in der Schwangerschaft, die routinemässig nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, da sie nicht in den Mutterschaftsrichtlinien verankert sind.

  • Toxoplasmose
  • Cytomegalie
  • Ringelröteln
  • Ersttrimesterscreening
  • Organultraschall
  • Farbdopplerultraschall
  • Streptokokken-/Gonorrhoeabstrich

Toxoplasmose

Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch einen Parasiten – Toxoplasma gondii – verursacht wird. In einigen Fällen kommt es zu grippeähnlichen Beschwerden mit Lymphknotenschwellungen, in manchen Fällen verläuft die Infektion völlig unbemerkt. Diagnostiziert wird sie über den Nachweis von Antikörpern im Blut.

Hauptwirt für den Parasiten sind Katzen, infizierte Tiere scheiden die Eier des Erregers mit dem Kot aus. Die Eier sind sehr widerstandsfähig, sie können mit Wind und Staub verteilt werden und so z. B. Menschen bei der Gartenarbeit infizieren. Ein anderer Infektionsweg ist der Verzehr von rohem Fleisch (z. B. Mett; Tatar). Für Nichtschwangere ist eine Toxoplasmose eine harmlose Erkrankung ohne Folgen, es bleibt eine lebenslange Immunität zurück und das Kind im Mutterleib kann sich nicht infizieren. Kommt es allerdings während der Schwangerschaft zu einer Infektion, kann die Krankheit auf das Ungeborene übertragen werden, schwere Schädigungen u. a. des kindlichen Gehirns und die Gefahr einer Fehlgeburt können die Folge sein.

Die frühzeitige Diagnose einer Toxoplasmose-Infektion ist für den Therapieerfolg entscheidend. Ergibt sich durch die Blutuntersuchung der Verdacht auf eine frische Infektion, so wird unverzüglich mit einer Antibiotikatherapie begonnen
So beugen Sie vor:

  • Essen Sie nur gut gekochte oder durchgebratene Fleisch- und Wurstwaren.
  • Waschen Sie Gemüse, Salat und Obst vor dem Verzehr.
  • Waschen Sie Ihre Hände – insbesondere nach der Gartenarbeit, Küchenarbeit und vor dem Essen.
  • Wenn Sie eine Katze halten, verwenden Sie am besten Dosen- oder Trockenfutter. Lassen Sie das Katzenklo von eineranderen Person täglich mit heißem Wasser reinigen.
  • Lassen Sie zu Beginn der Schwangerschaft und in der 25. SSW Ihr Blut auf Toxoplasmose kontrollieren.

Cytomegalie

Besonders Schwangere, die häufigen Kontakt zu Kleinkindern haben, laufen Gefahr sich mit dem Cytomegalie-Virus (CMV) zu infizieren. Das Virus zählt zur Familie der Herpesviren. Meist wird eine Infektion gar nicht bemerkt, denn lediglich leichte grippeähnliche Symptome können sich entwickeln, doch die Folgen für das Ungeborene können bei einer Infektion der Mutter während der Schwangerschaft gravierend sein. Eine sichere Diagnose kann nur über eine Bestimmung der CMV-Antikörper im Blut erfolgen, deshalb sollte eine Blutuntersuchung zu Beginn einer Schwangerschaft vorgenommen werden. Kommt es zu einer Erstinfektion während der Schwangerschaft, wird in 30 bis 40 Prozent der Fälle das Virus auf das Kind übertragen. Als Folge haben etwa 13 Prozent der im Mutterleib infizierten Kinder bei der Geburt klinische Auffälligkeiten wie zum Beispiel ein geringeres Geburtsgewicht, Vergrößerung von Milz und Leber, ungewöhnlich kleiner Kopf, verzögerte geistige und körperliche Entwicklung oder Hörverlust.

So schützen Sie sich:

Das Virus wird durch eine Schmierinfektion übertragen, das heißt durch direkten Kontakt mit CMV-haltigem Speichel, Urin, Tränen und Genitalsekret. Dabei steckt die Mehrzahl der Schwangeren sich bei CMV-ausscheidenden Kleinkindern unter 3 Jahren an, die den Virus erst nach der Geburt über das Stillen oder den Kontakt mit anderen Kleinkindern z. B. in Krabbelgruppen oder Kindergarten erworben haben. Das Risiko einer Infektion kann durch einfache Hygienemaßnahmen vermindert werden. Sorgfältiges Händewaschen mit Seife nach jeder Art von Kontakt mit Körperausscheidungen von Kleinkindern – wie zum Beispiel nach dem Windelwechsel – ist wichtig!

Ringelröteln

Die Ringelröteln werden häufig mit den Röteln verwechselt. Etwa zwei Drittel aller Menschen infizieren sich mit dem sogenannten Parvovirus B19 bis zu ihrem 20. Lebensjahr und sind im Anschluss immun gegen diese Erkrankung. Eine Ringelrötelinfektion während der Kindheit ist eher harmlos. Steckt sich jedoch eine Schwangere mit dem Erreger an, dann ist dies ebenso gefährlich wie eine Rötelinfektion. Das ungeborene Kind kann im Mutterleib schwer erkranken.

Meist sind erste Anzeichen einer Erkrankung bei Kindern zunächst rote Wangen, dem sich ein Ausschlag an Armen, Beinen und Rumpf anschließt ebenso Fieber, Schlappheit, Müdigkeit und Unwohlsein. Bei Erwachsenen tritt der typische Ausschlag häufig nicht auf, stattdessen können Gelenkschmerzen und –schwellungen das Leben über Wochen massiv beeinträchtigen.

Infiziert sich eine werdende Mutter zu Beginn der Schwangerschaft mit dem Erreger, kommt es meist zu einer Fehlgeburt. Erfolgt die Infektion zwischen der 8. bis 20. Schwangerschaftswoche, überleben 90 Prozent aller Ungeborenen die Infektion und kommen gesund zur Welt – es folgen also keine Schädigungen wie bei einer Rötelinfektion. Erkrankt eine Frau an Ringelröteln nach der 20. Schwangerschaftswoche, besteht keine Gefahr für das Ungeborene.

Mittels eines Bluttests kann eine akute Infektion bei der Mutter nachgewiesen werden. Ist das Kind infiziert, kann es durch eine sofortige Bluttransfusion über die Nabelschnur behandelt werden.

Schwangere, die mit Menschen – oft sind es die eigenen Kinder – in Kontakt kommen, die an Ringelröteln erkrankt sind, sollten sofort einen Bluttest vornehmen lassen. Vorbeugend kann zu Beginn einer Schwangerschaft durch eine Blutuntersuchung eine mögliche Immunität abgeklärt werden, dann gehen keine Gefahren mehr von Erkrankten für die Schwangere aus. Besteht keine Immunität wird vorsichtshalber in der 25. Schwangerschaftswoche ein zweites Mal das Blut auf eine mögliche Infektion untersucht. Die Tests sind keine Kassenleistung und müssen von der Patientin getragen werden.

Ersttrimesterscreening

Häufig wünschen sich werdende Eltern weitergehende Untersuchungen, um zu erfahren, ob ihr Kind gesund ist. Die durchgeführte Ersttrimesterdiagnostik beinhaltet eine umfassende Ultraschalluntersuchung, auch frühes Organscreening genannt, sowie
eine Blutuntersuchung der Mutter. Beide Untersuchungen werden nach einem ausführlichen Beratungsgespräch in einer externen Praxis durchgeführt.

Das Ersttrimesterscreening gibt Ihnen Auskunft darüber, ob bei Ihrem Kind eine Fehlbildung der Organe oder eine Chromosomenstörung vorliegen könnte. Trisomie 21, auch Down-Syndrom genannt, ist die bekannteste Chromosomenstörung. Wie das Risiko eines Down-Syndroms mit zunehmendem Alter der Mutter ansteigt, zeigt folgende Tabelle:
Mütterliches Alter

Wahrscheinlichkeit Trisomie
20 Jahre. 1:1500
25 Jahre. 1:1300
30 Jahre. 1:550
34 Jahre 1:420
36 Jahre 1:280
38 Jahre 1:150
40 Jahre 1:85
42 Jahre. 1:50

Trisomie 13, 18 oder 21 sind genetische Veränderungen, welche die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes und somit auch das Leben der Eltern beeinflussen. Da die moderne Frauenheilkunde bereits eine Klärung im ersten Trimester der Schwangerschaft ermöglicht, beraten unsere Frauenärztinnen Sie individuell und zeigen alle diagnostischen Möglichkeiten auf. Danach liegt die Entscheidung bei der Patientin, ob zusätzliche vorgeburtliche Untersuchungen durchgeführt werden sollen oder nicht.

Dank einer frühen Diagnostik haben werdende Eltern mehr Zeit, sich über das jeweilige Krankheitsbild zu informieren und sich darüber klar zu werden, wie sie damit umgehen möchten. Unsere Frauenarztpraxis unterstützt sie dabei mit eingehenden Beratungen und begleitet den weiteren Verlauf der Schwangerschaft.

Organultraschall

Der sog. Organultraschall (oder auch „große Ultraschall“) wird in der Regel zwischen der 20. und 22. SSW durchgeführt. Er ermöglicht eine weiterführende, differenzierte Organdiagnostik des Kindes. Dabei werden neben dem altersentsprechenden Wachs- tum des Kindes das Aussehen aller sichtbaren Organe (z. B. Gehirn, Magen, Nieren, Harnblase etc.) und besonders das Aussehen und die Funktion des Herzens beurteilt. Das Profil des Kindes, Fruchtwassermenge, Lage und Aussehen des Mutterkuchens wer- den ebenfalls detailliert untersucht. Durch die Dopplersonographie kann die Durchblutung in den kindlichen Blutgefäßen sowie den mütterlichen Gebärmuttergefäßen dargestellt werden. Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchung können viele kindliche Fehlbildungen und Erkrankungen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls behandelt werden. Eine unauffällige Untersuchung bestätigt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine normale Entwicklung des Kindes, schließt jedoch eine kindliche Erkrankung niemals mit Sicherheit aus. Die Beurteilung des Kindes kann durch ungünstige Untersuchungsbedingungen wie Lage des Kindes, wenig Fruchtwasser, kräftige mütterliche Bauchdecken, zu frühe oder zu späte Schwangerschaftswoche erschwert werden.

Die Kosten werden von den Krankenkassen z.B.in folgenden Fällen übernommen:

  • Wenn das Paar schon ein behindertes oder krankes Kind hat
  • Wenn Erbkrankheiten der Eltern oder Erkrankungen der Mutter vorliegen, die sich negativ auf das Kind auswirken können
  • Nach Einnahme von Medikamenten, intensiven Röntgenuntersuchungen toxischen Substanzen oder während der frühen Schwangerschaft
  • Bei Auffälligkeiten in den Ultraschalluntersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien Für einen Organultraschall überweisen wir in eine DEGUM-zertifizierte Spezialpraxis.

Farbdopplersonographie

Die Dopplersonographie ist ein seit Jahren etabliertes Untersuchungsverfahren in der Schwangerschaftsvorsorge, mit der sich Aussagen über den Versorgungszustand des Kindes und die Funktion des Mutterkuchens treffen lassen.
Dafür wird nach sonographischer Beurteilung des kindlichen Wachstums und des Mutterkuchens der Blutfluss der kindlichen Hirngefäße, der Nabelschnur und in den Gefäßen der Gebärmutter der Schwangeren gemessen. Damit lassen sich zwei wichtige Aussagen treffen:

Zum einen können wir mit dieser Untersuchung mangelversorgte, d.h. gefährdete Kinder von kleinen, aber gesunden Kindern unterscheiden und die unterversorgten Kinder im weiteren Schwangerschaftsablauf intensiv überwachen. Zum anderen lässt sich das Risiko für die Entwicklung eines schwangerschaftsverursachten Bluthochdrucks sowie einer Gestose/Präeklampsie (sog. Schwangerschaftsvergiftung) frühzeitig und vor dem Eintreten anderer Anzeichen erkennen. Bluthochdruck sowie Präeklampsie können mit einer Wachstumsverzögerung des Kindes sowie einer Frühgeburt mit schweren Komplikationen für Mutter und Kind einhergehen.

Liegt ein Risiko gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vor, wird die Farbdoppleruntersuchung von uns als kassenärztliche Leistung abgerechnet. Darüber hinaus erachten wir sie aber aufgrund der hohen Aussagekraft als sinnvolle Untersuchung, auch wenn keine Risikoschwangerschaft vorliegt.

Streptokokkenabstrich

Zwischen der 36. und 38. SSW wird durch einen einfachen Vaginalabstrich eine mütterliche Infektion mit Streptokokken bzw. Gonokokken ausgeschlossen. Streptokokken der Gruppe B sind Bakterien, die sich bei bis zu 30 % aller erwachsenen Frauen in der Scheide bzw. am Muttermund finden lassen. Die Bakterien können bei der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden und zu schwersten Infektionen führen.

Grundsätzlich werden zwei Formen der Streptokokken-Infektion unterschieden: Die Frühform, die innerhalb der ersten 24 bis 48 Stunden nach der Geburt auftritt und als sehr gefährlich gilt, und die Spätform, die sich erst 8 bis 10 Tage nach der Geburt zeigt. Werden bei der Schwangeren Streptokokken nachgewiesen, so wird versucht, eine Übertragung zum Kind durch eine kurzzeitige Gabe von Penicillin unter der Entbindung zu verhindern.